Park bleibt Park – Siegertplatz für alle Generationen

Veröffentlicht am 27. Februar 2026

Zur Verantwortung der Verwaltung im Verfahren des Bürgerbudgets.

Die Bürger für Zeuthen stehen uneingeschränkt hinter dem Bürgerbudget.
Es ist ein wichtiges Beteiligungsinstrument und soll dauerhaft erfolgreich sein.

Allerdings stellt das Bürgerbudget lediglich Haushaltsmittel bereit – nicht mehr und nicht weniger.

Dies ergibt sich auch eindeutig aus der entsprechenden Regelung in der Einwohnerbeteiligungssatzung. In § 11 der Einwohnerbeteiligungssatzung heißt es deshalb auch ausdrücklich „… die Gemeinde beteiligt, ihre Einwohnerinnen und Einwohner jährlich an der Gestaltung des Haushaltes…“

Die Entscheidung über Standortfragen und planerische Zulässigkeit fällt in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung. Nach § 28 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gilt die Allzuständigkeit der Gemeindevertretung.
Soweit die Planungshoheit der Gemeinde betroffen ist, handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

Gerade deshalb müssen Verfahren korrekt, transparent und rechtssicher ausgestaltet sein.

Im aktuellen Fall des vorgeschlagenen Beachvolleyballfeldes am Siegertplatz ist dies aus unserer Sicht nicht gewährleistet worden.

Der Siegertplatz ist planungsrechtlich als Parkanlage gewidmet und keine ausgewiesene Sportstätte.

Diese grundlegende Tatsache war der Verwaltung bekannt.

Ebenso war bekannt, dass es in der Gemeindevertretung eine klare Mehrheit gegen eine Bebauung der rechten (südlichen) Platzseite gibt. Dennoch wurde der Vorschlag ohne hinreichende rechtliche Klarstellung und ohne deutliche Hinweise auf die planungsrechtlichen Risiken zur Abstimmung gestellt.

Das halten wir für einen erheblichen Verfahrensmangel.

Die Verwaltung ist verpflichtet, eingereichte Vorschläge vor der Abstimmung umfassend auf ihre rechtliche Zulässigkeit, tatsächliche Umsetzbarkeit und planerische Vereinbarkeit zu prüfen. Genau dazu dient die Vorprüfung.

Wenn Projekte mit erkennbaren planungsrechtlichen Konflikten eingereicht werden oder für die Realisierung ein Beschluss der Gemeindevertretung über das „wie“ und gegebenenfalls auch das „wo“ erforderlich sind, muss dies gegenüber den Einreichern durch die Verwaltung klargestellt werden.

Ohne diese Hinweise in Bezug auf die Vorschläge, die in die Abstimmung gelangen, entsteht bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck, die Umsetzung sei lediglich eine Frage des politischen Wollens. Das ist fachlich falsch, politisch und kommunalverfassungrechtlich problematisch.

Wenn in Bezug auf den Vorschlag der Errichtung eines Beach-Volleyballplatzes am Siegertplatz, der Eindruck erweckt wird, die Gemeindevertretung stelle sich gegen ein „beschlossenes Bürgerprojekt“, wird Ursache und Wirkung vertauscht.

Die Ursache liegt in einer unzureichenden verwaltungsseitigen Vorprüfung.

Wir erwarten künftig:

– eine vollständige rechtliche Bewertung aller Vorschläge vor Zulassung zur Abstimmung,

– eine transparente Darstellung möglicher Nutzungskonflikte,

– klare Leitplanken zu zulässigen Standorten, insbesondere bei planungsrechtlich sensiblen Flächen,

– sowie eine frühzeitige Einbindung der politischen Gremien bei planungsrelevanten Projekten.

Wir sind ausdrücklich für eine Weiterentwicklung des Siegerplatzes – jedoch mit Augenmaß und für alle Generationen in Zeuthen.

Eine stärkere Nutzung sollte sich auf die bereits ausgebaute linke (nördliche) Seite konzentrieren, während wesentliche Grün- und Erholungsflächen erhalten bleiben. Für alternative Standorte eines Beachvolleyballfeldes sind wir offen.

Unberührt bleiben die Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendbudget (Wippe, Tischtennisplatten) sowie die bereits beschlossenen Calisthenics-Geräte. Diese Projekte werden umgesetzt.

 

Unser Anspruch ist klar: Bürgerbeteiligung stärken heißt auch, Verfahren professionell zu organisieren.

Wer Beteiligung ernst meint, muss zum einen den Prozess der direkten Bürgerbeteiligung transparent gestalten und gleichzeitig die Beteiligung der gewählten Organe der Gemeinde im Rahmen ihrer Zuständigkeit nicht verhindern.

Bürgermeister, Verwaltung und Gemeindevertretung sollten aus unserer Sicht in einem gemeinsamen und konstruktiven Dialog an der Professionalisierung des Entscheidungsprozesses beim Bürgerbudget arbeiten.

 

Wir stehen dafür bereit!

 

 

«zurück

Wir sind für Sie da!
Wir sind 100% für Zeuthen.